Sicherheit

Baugenehmigung anfordern

Nachfolgend wird beschrieben, wann eine Baugenehmigung angefordert werden muss. Es gibt auch die Möglichkeit, direkt die Internetseite des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu öffnen und eine Baugenehmigung anzufordern.

Wann wird eine Baugenehmigung für Palettenregale benötigt?

Das Lagerregal stützt sich auf den Boden.

• Das Lagerregal ist höher als 8,5 m.
• Das Lagerregal besitzt einen Zwischenboden oder einen Laufsteg und ist höher als 3 m.

Woran müssen Sie denken?

Auch wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eventuell andere Genehmigungen anfordern, z.B. eine Umwelt-, Fäll- oder Abrissgenehmigung. Nehmen Sie deshalb immer erst Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf, bevor Sie mit dem Bauen beginnen. Außerdem müssen Sie prüfen, ob Ihre Baupläne den Anforderungen aus dem Bauerlass entsprechen. Ihr Bauberater kann Ihnen mehr zu diesem Thema sagen. Denken Sie bei Ihren Bauplänen auch an die Nachbarn. Es empfiehlt sich, im Voraus mit den Nachbarn zu sprechen.

Der Text auf dieser Seite wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es können jedoch keine Rechte von diesen Informationen abgeleitet werden. Das Ministerium für Bau, Raumplanung und Umwelt übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich als Folge unrichtiger oder unvollständiger (im weitesten Sinne des Wortes) Informationen auf dieser Seite ergeben.

Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung für Mezzanine oder Zwischengeschosse?

Das Lagerregal stützt sich auf den Boden.

• Das Lagerregal ist höher als 3 m.
• Das Lagerregal besitzt einen Zwischenboden oder einen Laufsteg und ist höher als 3 m.

Woran müssen Sie denken?

Möglicherweise benötigen Sie neben einer Baugenehmigung noch weitere Genehmigungen, z.B. eine Umwelt-, Fäll- oder Abrissgenehmigung. Nehmen Sie deshalb immer erst Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf, bevor Sie mit dem Bauen beginnen. Außerdem müssen Sie kontrollieren, ob Ihre Baupläne den Anforderungen aus dem Bauerlass entsprechen. Ihr Bauberater kann Ihnen mehr zu diesem Thema sagen. Denken Sie bei Ihren Bauplänen auch an die Nachbarn. Auch wenn die Gemeinde eine Baugenehmigung erteilt hat, können Ihre Nachbarn noch Beschwerde einlegen. Es empfiehlt sich, im Voraus mit den Nachbarn zu sprechen.

Der Text auf dieser Seite wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es können jedoch keine Rechte von diesen Informationen abgeleitet werden. Das Ministerium für Bau, Raumplanung und Umwelt übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich als Folge unrichtiger oder unvollständiger (im weitesten Sinne des Wortes) Informationen auf dieser Seite ergeben.

Die obigen Informationen wurden mithilfe der Website www.rijksoverheid.nl zusammengestellt.