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ARBO

Kurzüberblick über das Arbeitsschutzgesetz

Im Allgemeinen besteht die Gesetzgebung in den Niederlanden im Bereich der Arbeitsbedingungen aus:

  • dem Arbeitsbedingungen-Gesetz 1998 (Arbowet 1998)
  • dem Arbeitsbedingungenbeschluss (Arbo-besluit)
  • den Richtlinien der Arbeitsbedingungen-Gesetzgebung (Arbobeleidsregels)

Es ist für Unternehmen nicht immer einfach, all diese Regeln und Bestimmungen korrekt zu interpretieren. Daher wurden die sogenannten Arbo/Informationsblätter (AI-Blätter) herausgegeben, in denen Möglichkeiten beschrieben werden, wie die gesetzlichen Arbo-Anforderungen erfüllt werden können.

Diese AI-Blätter sind daher nicht als gesetzlich bindende Vorschriften gültig, sondern dienen zur Information. Wird die Information aus den AI-Blättern korrekt angewendet, wird im Allgemeinen allen gesetzlichen Arbo-Anforderungen entsprochen.

Inzwischen wurden AI-Blätter für verschiedene Aspekte und Disziplinen innerhalb von Wirtschaft und Industrie entwickelt. Die folgende Information ist eine Zusammenfassung aus dem AI-Blatt 14: 'Betriebsstätten - Einrichtung, Transport und Lagerung'.

Umgebungsbedingungen

Abmessungen und Luftvolumen
Abmessungen und Luftvolumen müssen so gestaltet sein, dass Arbeitnehmer ohne Gefahr ihre Arbeit verrichten können und über ausreichend Bewegungsfreiheit verfügen. Der benötigte Mindestplatz wird durch die vorhandenen Büromöbel, Arbeitsmittel, die erforderlichen Bedien- und Arbeitsräume sowie den Verkehrsbereich am Arbeitsplatz bestimmt. Kann aufgrund der Art der Arbeit nicht ausreichend Raum gewährleistet werden, muss in unmittelbarer Nähe ein anderer Raum mit ausreichender Bewegungsfreiheit vorhanden sein.
Beleuchtung
An jedem Arbeitsplatz sollte grundsätzlich Tageslicht einfallen können. Darüber hinaus wird meist auch künstliches Licht benötigt, um ein ausreichendes, gleichmäßiges und zweckmäßiges Beleuchtungsniveau zu erreichen. DiesesEbene hängt von der Art der visuellen Aufgaben bei der Arbeit ab. Zu starke Kontraste und störende Schattenbildung sollten vermieden werden.
Lärm
Hohe Lärmpegel können Gehörschäden verursachen und sollten vermieden werden. Aber auch niedrigere Lärmpegel können die Arbeitsbedingungen negativ beeinflussen, insbesondere bei Arbeiten, die eine hohe Konzentration oder Verständlichkeit erfordern. Abhängig von der Art der Arbeit können Richtwerte angegeben werden.
Klima
Das Klima sollte angenehm und gleichmäßig sein. Störende Zugluft und Kaltluftabfall sollten vermieden werden. Das Klimabefinden hängt von der Lufttemperatur, der Strahlungstemperatur, der Luftgeschwindigkeit, der relativen Luftfeuchtigkeit, der getragenen Kleidung und der Schwere der Aktivität ab und ist dadurch teilweise individuell bestimmt. Wenn weniger als 10 % der Arbeitnehmer mit dem Klima unzufrieden sind, gilt dies nach der geltenden Norm als akzeptabel. In strukturell heißen oder kalten Klimabedingungen gelten jedoch abweichende Normen.
Belüftung
Belüftung ist notwendig für eine gute Atemluft am Arbeitsplatz. Einerseits muss frische Außenluft zufließen können, um den von den Arbeitnehmern verbrauchten Sauerstoff zu ergänzen. Andererseits müssen Kohlendioxid, überschüssiger Wasserdampf und Wärme sowie eventuell störende Stoffe oder Gerüche abgeführt werden können. Belüftung kann auf natürliche Weise durch Öffnungen und/oder mechanisch mit Ventilatoren erfolgen.

Allgemeine Einrichtungsvorkehrungen

Elektrische Installationen
Ein sicherer Umgang mit Elektrizität und Sicherheit bei der Wartung und Arbeiten an elektrischen Anlagen müssen gewährleistet sein. Dies wird durch Entwurf, Einrichtung, Installation, Wartung, Eigenschaften, Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen auf gute Weise erreicht. Die allgemein anerkannte Praxis im Elektrotechnikbereich ist in einigen Normen festgelegt.
Böden, Wände, Decken und Fenster
Diese müssen sicher und hygienisch ausgeführt sein und auch sicher genutzt und gewartet werden können.

Ruheräume
In jedem Unternehmen sollte ein geeigneter Pausenraum vorhanden sein. Nichtraucher sollten in diesem Raum ausreichend vor den Belästigungen durch Tabakrauch geschützt werden. Für schwangere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmerinnen in der Stillzeit soll ein geeigneter Ruheraum vorhanden sein. Wenn Arbeitnehmer zwischen Arbeitsbeginn und Ende der Arbeitszeit im Unternehmen bleiben müssen, sollte eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden.

Sanitär- und Umkleideräume
Jedes Unternehmen muss mindestens über eine Toilette verfügen, aber bei mehr Arbeitnehmern sind mehr nötig, getrennt nach Geschlecht. Wenn Arbeitnehmer leicht verschmutzende Arbeiten ausführen, sollte ein geeigneter Waschraum oder bei Bedarf ein Duschraum zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollte jeder Arbeitnehmer seine Kleidung an einem geeigneten Ort aufhängen oder aufbewahren können und, sofern er sich für die Arbeit umkleiden muss, über einen geeigneten Umkleideraum verfügen.

Notfallvorkehrungen
Im Notfall müssen sich Arbeitnehmer und gegebenenfalls Dritte so schnell wie möglich über eine geeignete und markierte Fluchtweg in Sicherheit bringen können. Gegebenenfalls wird hierfür zusätzliche Notbeleuchtung installiert. Darüber hinaus sollte man im Falle eines Brandes schnell über LöschMedium verfügen können und im Falle einer Verletzung über Erste Hilfe.

Speziell Einrichtungsmaßnahmen

Lagerungsvorkehrungen
Eine sichere Stapelung von Waren kann häufig schwere Unfälle verhindern. Dabei muss die maximal zulässige Belastung des Arbeitsplatz- oder Regalbodens berücksichtigt werden. Für Lagerregale gelten zudem spezifische Normen.

Transportvorkehrungen
Verbindungswege müssen ausreichend breit und sicher nutzbar sein sowohl für Fahrzeuge und TransportMedium als auch für Fußgänger. An stärker genutzte Transportrouten werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Türen, Tore und andere Durchgänge müssen einen ungehinderten Personen- und Materialverkehr auf sichere Weise ermöglichen. An durchsichtige und automatische Türen werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Auffahrten, Überladebrücken und Ladeplattformen müssen zweckmäßig und ausreichend stark sein und zudem sicher ausgeführt sein. Für Überladebrücken gelten zusätzliche Anforderungen.
Transportmittel
TransportMedium können als ArbeitsMedium und als Maschine betrachtet werden, mit den dazugehörigen Anforderungen. Es gibt jedoch einige zusätzliche Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Bedienungsvorschriften, Fachkenntnisse, Fahren und Parken. Unbemanntes Transport ist mit einem erhöhten Kollisionsrisiko verbunden und sollte daher auch mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein. Schließlich werden Anforderungen an das Be- und Entladen, An- und Abkuppeln, Tanken und Aufladen sowie an die Konstruktion, Kontrolle und Wartung von Transportmitteln gestellt.

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