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Baugenehmigung

Beantragung einer Baugenehmigung
Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht, wann eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt zur Website des Ministeriums für Raumordnung (Ministerie van Vrom) weitergeleitet zu werden, um einen Bauantrag zu stellen.

Wann eine Baugenehmigung?
Für Lagerbühnen oder Lagerregale mit einer Lagerbühne muss immer unabhängig von der Höhe eine Umgebungsgenehmigung beantragt werden. Für Lagerregale von 8,5 Metern und höher muss ebenfalls eine Umgebungsgenehmigung beantragt werden. Das gilt auch für Regale, die das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinflussen und für Regale, die z. B. für die chemische Lagerung genutzt werden. Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber immer das Umweltbüro oder die örtlichen Behörden konsultiert, bevor Lagerregale oder eine Lagerbühne aufgestellt werden.

Woran Sie denken sollten?
Auch wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, kann es sein, dass Sie andere Genehmigungen beantragen müssen. Beispielsweise eine Umweltgenehmigung, eine Abholzungsgenehmigung oder eine Abrissgenehmigung. Nehmen Sie deshalb immer Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Überprüfen Sie außerdem, ob Ihre Baupläne den Anforderungen der Bauverordnung entsprechen. Ihr Bauberater kann Ihnen mehr darüber erzählen. Berücksichtigen Sie bei Ihren Bauplänen auch die Nachbarn. Es ist ratsam, im Voraus mit Ihren Nachbarn zu sprechen.

Hier klicken für weitere Informationen zur Baugesetzgebung.

Der Text auf dieser Website wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es können jedoch keine Rechte daraus abgeleitet werden. Das Ministerium für Raumordnung übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten (im weitesten Sinne des Wortes) auf dieser Website resultieren.

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