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Bauordnung

Bauordnung 2003 - Daten von der Website des Ministeriums für VROM

Für bauordnungsrechtliche Vorschriften verweist das Wohnungsbaugesetz in Artikel 2 auf eine allgemeine Verwaltungsmaßnahme, die die Bauordnung 2003 betrifft. Genau wie das Wohnungsbaugesetz und andere allgemeine Verwaltungsmaßnahmen ist die Bauordnung 2003 landesweit bindend. Somit müssen sich alle Bürger und auch jede Behörde, beispielsweise die Gemeinde, an die darin festgelegten Vorschriften halten.

Die Bauordnung 2003 basiert auf fünf im Wohnungsbaugesetz verankerten Säulen:

  • Sicherheit
  • Gesundheit
  • Brauchbarkeit
  • Energieeffizienz
  • Umwelt
Diese Säulen sind in der Kapitelgliederung der Bauordnung erkennbar
Für Lagerregale sind insbesondere die Vorschriften zur Sicherheit von Bedeutung. Es geht dabei um Vorschriften zur konstruktiven Sicherheit (das Ganze darf nicht einstürzen). Dabei spielen auch die Gebrauchssicherheit und der Brandschutz beim Aufstellen oder Versetzen eines Lagerregals eine Rolle. Eine Übersicht der Regale der Bauordnung, die direkt auf ein Lagerregal bezogen sein können oder wo das Lagerregal die Erfüllung der Bauordnung durch das Gebäude direkt beeinflussen kann, ist in Anhang 1 dieser Seite aufgeführt.

Leichte Baugenehmigung
In der Regel ist eine (reguläre) Baugenehmigung erforderlich, um bauen zu dürfen. Dies ist in Artikel 40 des Wohnungsbaugesetzes geregelt. Artikel 43 gibt die Möglichkeit, durch allgemeine Verwaltungsmaßnahmen zu bestimmen, dass bestimmte Bauwerke von dieser Regel ausgenommen sind. In diesem Fall bezieht sich dies auf den Beschluss baugenehmigungsfreier und leicht baugenehmigungspflichtiger Bauwerke (Bblb). Artikel 44 des Wohnungsbaugesetzes regelt, dass in diesem Beschluss angegeben wird, wann eine leichte Baugenehmigung ausreicht. Für eine leichte Baugenehmigung gelten kürzere Prozedurzeiten (Artikel 46) und die Anzahl der Gründe, warum ein Bauantrag abgelehnt werden kann und muss, sind eingeschränkt.

Umweltmanagementgesetz
Das Umweltmanagementgesetz stellt aus ökologischen Gründen Vorschriften für die Einrichtung von Gebäuden auf. Die in diesem Zusammenhang gestellten Anforderungen können auch bei einem Bauantrag für ein Lagerregal eine Rolle spielen. Wenn das Lagerregal beispielsweise zur Lagerung gefährlicher Stoffe bestimmt ist, kann der Antragsteller mit diesem Gesetz konfrontiert werden. Dies kann sowohl die Frage betreffen, ob die betreffende Lagerung mit oder ohne Genehmigung erlaubt ist, als auch die Vorschriften, die für die Art der Lagerung gelten. So ist es beispielsweise verpflichtend, Verpackungen mit bestimmten Stoffen in Auffangwannen zu lagern, oder es werden Höchstmengen für die Lagerung und die Aufteilung in Abteilungen vorgeschrieben. Beim Einrichten eines Lagers für gefährliche Stoffe kann das richtige Lagerregal eine wesentliche Rolle spielen. Wenn bereits eine Umweltgenehmigung besteht, ist es ratsam, die Genehmigungsbedingungen bei der Wahl, dem Umzug, der Erweiterung oder Anpassung eines Lagerregals zu konsultieren.

Raumordnungsgesetz
Das Raumordnungsgesetz stellt Anforderungen an die Einrichtung der bebauten Umwelt. Im auf dem Raumordnungsgesetz basierenden kommunalen Bebauungsplan ist u.a. angegeben, welche Bauformen oder -arten an einem bestimmten Standort realisiert werden dürfen. Beim Bauen eines Lagerregals in einem Gebäude ist dieses Gesetz in der Regel nicht von Belang. Wenn jedoch der Wunsch besteht, ein Lagerregal zu errichten, der mit einer geänderten Nutzung des Gebäudes einhergeht, kann möglicherweise ein Konflikt mit dem Bebauungsplan entstehen. So kann es beispielsweise sein, dass der Bebauungsplan nicht zulässt, dass ein altes Schulgebäude als Lager genutzt wird.

Arbeitsschutzgesetz (ARBOWET)
In der auf dem Arbeitsschutzgesetz basierenden Arbeitsstättenverordnung sind die Mindestvorschriften für Arbeitsbedingungen festgelegt. Die Verordnung bezieht sich auch auf Lagerregale. Soweit diese Vorschriften bauartbedingt sind, wurden bereits viele Anstrengungen unternommen, um diese Vorschriften in die Bauordnung aufzunehmen. Die Verpflichtung dafür ist in Artikel 5 des Wohnungsbaugesetzes aufgenommen. Dennoch ist es erforderlich, beim Bauen, Umbauen und Benutzen eines Lagerregals auch die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Dies allein schon aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsstättenverordnung und die darauf basierenden Richtlinien auch Vorschriften für nicht bauliche Aspekte enthalten. Kurz gesagt, auch wenn Sie die Bauordnung erfüllen und eine Baugenehmigung erhalten haben, bedeutet das nicht immer, dass Sie die Arbeitsschutzverordnung einhalten.

Kommunale Bauordnung
Nach Artikel 8 des Wohnungsbaugesetzes erstellt die Gemeinde eine kommunale Bauordnung. Darin werden unter anderem Vorschriften für den Brandschutz bei der Nutzung eines Lagerregals und des Gebäudes oder Bauwerks, in dem es aufgestellt ist, aufgestellt. Da die Zuständigkeit für die Erstellung der Vorschriften bei der Gemeinde liegt, können diese Vorschriften prinzipiell pro Gemeinde unterschiedlich sein. Durch die Nutzung der von der Vereinigung der Niederländischen Gemeinden veröffentlichten 'Modellbauordnung' beim Erstellen ihrer eigenen kann eine Gemeinde verhindern, dass ihre Vorschriften zu stark von denen anderer Gemeinden abweichen.

Checkliste für Lagerregale - relevante Regale der Bauordnung
Bei einer vollständigen Prüfung eines Lagerregals nach der Bauordnung spielen im Allgemeinen nur die folgenden Regale eine Rolle:

Kapitel 2. Vorschriften aus der Perspektive der Sicherheit

2.1 Allgemeine Festigkeit der Baukonstruktion

- a Hauptlinien der Konstruktion oder Konstruktionsprinzip

- b Weitere Daten zu Lasten und Lastkombinationen

2.2 Festigkeit bei Brand

2.3 Bodentrennung

2.4 Überbrückung von Höhenunterschieden

2.5 Treppe

2.6 Rampe

2.10 Bewegliche Bauteile

2.12 Begrenzung der Brandentwicklung

2.15 Begrenzung der Rauchentwicklung

3.15 Begrenzung der Verwendung schädlicher Materialien

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, verweisen wir Sie gerne auf rijksoverheid.bouwbesluit.com

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